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   AGH Nordrhein-Westfalen, 03.11.2000 - 2 ZU 21/00   

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https://dejure.org/2000,37385
AGH Nordrhein-Westfalen, 03.11.2000 - 2 ZU 21/00 (https://dejure.org/2000,37385)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.11.2000 - 2 ZU 21/00 (https://dejure.org/2000,37385)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. November 2000 - 2 ZU 21/00 (https://dejure.org/2000,37385)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gestaltung des Briefbogens einer Rechtsanwaltskanzlei mit mehreren Standorten; Briefbogen als Teil der Außendarstellung einer Rechtsanwaltskanzlei; Berücksichtigung des Informationsbedürfnisses eines Rechtssuchenden im Hinblick auf die Gestaltung des Briefbogens einer ...

  • Wolters Kluwer

    Gestaltung des Briefbogens einer Rechtsanwaltskanzlei mit mehreren Standorten; Briefbogen als Teil der Außendarstellung einer Rechtsanwaltskanzlei; Berücksichtigung des Informationsbedürfnisses eines Rechtssuchenden im Hinblick auf die Gestaltung des Briefbogens einer ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Anwendung deutschen Berufsrechts bei internationaler Kanzlei; Namensangabe aller Partner einer Sozietät auf dem Briefbogen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2555
  • NJW 2002, 1448 (Ls.)
  • MDR 2001, 900
  • BRAK-Mitt. 2001, 92
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.04.1997 - I ZR 219/94

    Ausgeschiedener Sozius - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 03.11.2000 - 2 ZU 21/00
    Als Teil der Außendarstellung der Anwaltskanzlei handelt es sich um ein werbendes Verhalten, ist also Werbung und unterliegt deren Regelungen (BGH ZIP 1997, 1763).
  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 67/01

    Angaben von Zusatzqualifiktionen im Briefkopf einer gemischten Sozietät

    Die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfes oder -bogens einer Anwaltskanzlei stellt ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1997 - I ZR 219/94 - NJW 1997, 3236, 3237; Senatsbeschluß vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 11/00 - NJW 2001, 1573, 1574; AGH Nordrhein-Westfalen, BRAK-Mitt. 2001, 92 f).
  • BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 736/02

    Das aus RABerufsO § 10 Abs 1 resultierende Gebot, alle in einer Sozietät

    b) den Beschluss des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 3. November 2000 - 2 ZU 21/00 AGH NW -,.
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